Herzlich Willkommen bei der
Kölner Karnevalsgesellschaft Paragraphenreiter e. V.
Unsere Gesellschaft gehört zu den älteren Gesellschaften im Kölner Karneval und ist aus der Betriebsgemeinschaft des Finanzamts Köln-Süd entstanden. Im Jahre 1923 trafen sich Angehörige des Finanzamtes Köln I (später in das Finanzamt Köln-Süd umbenannt) im Brauhaus "Zum Kaiser" an der Ehrenstraße um den Gedanken einer Karnevalsveranstaltung für Angehörige der Finanzverwaltung umzusetzen. Nach dem Grundsatz, dass eine gut gelungene Veranstaltung wiederholt werden soll, beschloss man, die Karnevalsveranstaltung auch in den kommenden Jahren durchzuführen.
Wir laden Sie herzlich ein, sich auf den folgenden Seiten ein Bild unserer traditionsreichen Gesellschaft zu machen. In den Jahren unseres Bestehens ist es feste Tradition geworden, unseren Mitgliedern, Freunden und Gästen einen hervorragenden Sitzungskarneval zu bieten. Die Spitzenkräfte des Kölner Karnevals in der Bütt und auf dem Podium sorgen seit Jahren für stimmungsgeladene Sitzungen.
Die kölsche Milljöhsitzung des Jahres 2024 findet am 02. Februar 2024 statt. Wir würden uns sehr freuen, Sie auf unserer Kölschen Milljöhsitzung in der kommenden Session begrüßen zu dürfen.
In unserer Bildersammlung finden Sie eine Auswahl von Bildern der Sitzung 2023 und im Rückblick berichten wir über die letzte Sitzung.
Quelle:www.coelln-coloer.de, Heike Reinarz (Redaktionsteam "Dat wor et ...") und Privat
Hinsichtlich der Durchführung der Milljöhsitzung möchten wir auf folgende, derzeit bestehenden Regeln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hinweisen:
Die Veranstaltung ist mit Vollauslastung des Congress-Saals der koelnmesse, d. h. 1208 Besuchern geplant. Sollte sie infolge behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Bestimmungen nicht oder nicht mit der vorgesehenen Besucherzahl durchgeführt werden können, wird gegen Rückgabe der Eintrittskarte der gezahlte Eintrittspreis umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Über ggf. notwendige Regelungen zur Vergabe einer geringeren Zahl an Plätzen entscheidet der Vorstand des Vereins.
Es gelten die am Veranstaltungstag geltenden Regelungen für die Durchführung von Karnevalssitzungen in NRW bzw. Köln.